Ob Sie für Ihren Hund einen Sachkundenachweis brauchen, hängt vor allem von zwei Dingen ab: in welchem Bundesland Sie leben und was für ein Hund bei Ihnen wohnt. Ein bundesweit einheitliches Gesetz gibt es nicht – die Regeln sind Ländersache. In Niedersachsen müssen praktisch alle Ersthalter ran, in NRW nur Halter großer oder gefährlicher Hunde, in Thüringen oder Brandenburg ausschließlich bei als gefährlich eingestuften Tieren. Wir erklären, wo der Nachweis Pflicht ist, wie die Prüfung abläuft, was sie kostet – und was Sie davon haben.

Sachkundenachweis oder Hundeführerschein – der Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, meinen aber nicht dasselbe. Der Sachkundenachweis ist juristisch definiert: Ein Landeshundegesetz legt fest, wann er nötig ist und welche Folgen er hat. Ohne ihn dürfen Sie bestimmte Hunde gar nicht erst halten oder bekommen keine Ausnahme von der Leinenpflicht. Der Hundeführerschein dagegen ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für freiwillige Prüfungen von Hundeschulen und Verbänden. Er kann in einigen Ländern als Sachkundenachweis anerkannt werden – muss er aber nicht.

Inhaltlich testen beide Ähnliches: Wissen über Hundeverhalten, Haltung, Erziehung und die rechtlichen Grundlagen, dazu oft einen praktischen Teil mit dem eigenen Hund.

Wo ist der Sachkundenachweis Pflicht?

Die wichtigste Regel vorweg: Für Halter von Listenhunden und individuell als gefährlich eingestuften Hunden ist ein Sachkundenachweis in fast allen Bundesländern Pflicht – einzige bekannte Ausnahme ist Bremen. Bei „normalen" Hunden unterscheiden sich die Länder dagegen stark.

BundeslandWer braucht den Nachweis?Besonderheit
NiedersachsenAlle Ersthalter (Hund angeschafft nach dem 1.7.2011)Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr
Nordrhein-WestfalenGroße Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und gefährliche HundeGilt für jede Person, die den Hund führt
BerlinFreiwillig – außer für die Leinenbefreiung30 Fragen, 45 Minuten, bestanden ab 70 %
HamburgFür die Leinenbefreiung (Gehorsamsprüfung)Gefährliche Hunde bleiben ausgeschlossen
Thüringen / BrandenburgNur gefährliche HundeBrandenburg: rote Plakette am Halsband
Schleswig-HolsteinNur individuell gefährliche HundeKeine Rasseliste mehr
BremenKeine spezielle Pflicht (auch für Listenhunde)Bundesweite Ausnahme

Niedersachsen: Pflicht für fast alle Ersthalter

Niedersachsen ging 2013 als erstes Bundesland voran. Wer nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal einen Hund angeschafft hat, muss die Sachkunde nachweisen – unabhängig von Rasse oder Größe. Die Besonderheit steckt im Zeitplan: Der theoretische Teil ist vor der Anschaffung abzulegen, der praktische Teil innerhalb des ersten Jahres. Beide Prüfungen kosten jeweils ab rund 40 Euro. Dazu kommt die Anmeldung im Hunderegister, einmalig 14,50 Euro online oder 23,50 Euro schriftlich.

NRW: ab 40 Zentimetern oder 20 Kilo

In Nordrhein-Westfalen greift die Pflicht bei „großen Hunden" – das sind laut § 11 LHundG NRW Tiere ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht – sowie bei gefährlichen und Listenhunden. Die Prüfung nehmen anerkannte Sachverständige oder von der Tierärztekammer benannte Tierärzte ab. Die Tierärztekammer Nordrhein stellt dafür einen Fragebogen mit 30 Fragen bereit, der in aktualisierter Fassung seit dem 1. März 2025 verbindlich ist. Wichtig für Familien: Der Nachweis gilt für jede Person, die den Hund führt, nicht nur für den eingetragenen Halter.

Berlin, Hamburg und der Rest: meist an die Leine geknüpft

In Berlin ist der klassische Hundeführerschein freiwillig – Sie brauchen ihn, wenn Sie Ihren Hund von der Leinenpflicht befreien lassen wollen. Die Theorie umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten und gilt ab 70 Prozent als bestanden; in der Praxis muss der Hund mindestens ein Jahr alt sein. Hamburg setzt auf eine Gehorsamsprüfung, ebenfalls als Voraussetzung für die Leinenbefreiung; gefährliche Hunde sind davon ausgenommen. Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein verlangen den Nachweis nur bei gefährlichen Hunden. Schleswig-Holstein stuft dabei nicht mehr nach Rasse ein, sondern nach dem individuellen Verhalten des Tieres.

So läuft die Prüfung ab

Der theoretische Teil besteht meist aus Multiple-Choice-Fragen zu vier Bereichen: Hundeverhalten, artgerechte Haltung, Erziehung und Recht. Gefragt wird zum Beispiel, wann ein Hund als gefährlich gilt, welche Deckungssumme eine Hundehaftpflicht haben muss oder welche Chip- und Versicherungspflichten bestehen.

Im praktischen Teil zeigen Sie mit Ihrem Hund typische Alltagssituationen: Leinenführigkeit, Grundgehorsam, das Verhalten an belebten Orten und gegenüber anderen Menschen und Hunden. Einen Vorbereitungskurs schreibt kaum ein Land vor. Sinnvoll ist er trotzdem, gerade vor der praktischen Prüfung.

Was kostet der Nachweis?

Feste bundesweite Gebühren gibt es nicht. Niedersachsen liefert den klarsten Anhaltspunkt: ab 40 Euro je Prüfungsteil. In den anderen Ländern legen die Prüfer, Sachverständigen oder Tierärztekammern die Gebühren selbst fest, sodass ein regional unterschiedlicher Kostenrahmen entsteht. Wer freiwillig einen Vorbereitungskurs in der Hundeschule bucht, zahlt dafür extra.

Was bringt Ihnen der Sachkundenachweis?

  • Ausnahmen von Auflagen: In NRW, Hamburg oder Berlin ist er die Eintrittskarte zur Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht.
  • Weniger Hundesteuer: Manche Kommunen honorieren einen bestandenen Hundeführerschein mit einer ermäßigten Hundesteuer. Ein Anruf beim Ordnungsamt lohnt sich.
  • Sicherheit im Alltag: Wer Verhalten und Rechtslage kennt, beugt Konflikten und teuren Fehlern vor.

Und ohne Nachweis?

Wer den Nachweis dort schuldig bleibt, wo er Pflicht ist, riskiert ein Bußgeld – und im Zweifel die Halteerlaubnis. Die Rahmen sind happig: Niedersachsen sieht bis zu 10.000 Euro vor (§ 18 NHundG), in Nordrhein-Westfalen sind bei schweren Verstößen sogar bis zu 100.000 Euro möglich. Wie bei anderen Alltagsregeln – etwa der Frage, was bei IPTV legal ist und was nicht – gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ein letzter Praxistipp: Prüfen Sie vor der Anmeldung, welche Regel in Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune tatsächlich gilt, und denken Sie den Alltag mit – gerade an heißen Tagen, wenn Hitze für Hunde schnell gefährlich wird.

Verbindliche Auskünfte geben die Landesbehörden: Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Tierärztekammer Nordrhein, Senatsverwaltung Berlin und die Stadt Hamburg.