Jens Spahn ist 46 Jahre alt, geboren am 16. Mai 1980 im westfälischen Ahaus. Seit Mai 2025 führt der CDU-Politiker die Unionsfraktion im Bundestag. Gerade steht aber nicht seine Politik im Vordergrund, sondern seine Familie: Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern eines Sohnes geworden, ausgetragen von einer Leihmutter in den USA. Leihmutterschaft und ihre Vermittlung sind in Deutschland verboten, die Wunscheltern selbst werden dafür jedoch nicht bestraft. Seither wird in der Union über Glaubwürdigkeit gestritten.

Steckbrief: Jens Spahn auf einen Blick

AngabeDetails
Voller NameJens Georg Spahn
Alter46 Jahre
Geboren am16. Mai 1980
GeburtsortAhaus, Nordrhein-Westfalen
Aufgewachsen inOttenstein im Westmünsterland
ParteiCDU
Aktuelles AmtVorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (seit 5. Mai 2025)
Früheres AmtBundesgesundheitsminister (März 2018 bis Dezember 2021)
EhemannDaniel Funke, 44, Medienmanager
KindSohn Georg, 2026 geboren

Wie alt ist Jens Spahn?

Spahn kam am 16. Mai 1980 zur Welt und ist damit 46 Jahre alt. Am 17. Oktober 2002 zog er mit 22 Jahren in den Bundestag ein und gehört ihm seither ununterbrochen an. Mehr als zwei Jahrzehnte Berufspolitik liegen also hinter ihm.

Herkunft und Werdegang: vom Bankkaufmann zum Fraktionschef

Aufgewachsen ist Spahn mit zwei jüngeren Geschwistern in Ottenstein im Westmünsterland. Der Weg in die Politik führte bei ihm nicht über ein Studium: 2001 schloss er zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab und arbeitete bis 2002 in dem Beruf. Politikwissenschaft studierte er ab 2003 an der FernUniversität Hagen, den Bachelor beendete er 2008, den Master 2017.

Vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 war er Bundesgesundheitsminister und führte sein Ressort damit mitten durch die Corona-Pandemie. Seit dem 5. Mai 2025 ist er Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Wer ist Daniel Funke, der Ehemann von Jens Spahn?

Daniel Funke ist 44 Jahre alt und Medienmanager. Ein Paar sind die beiden seit 2013, geheiratet haben sie im Dezember 2017 bei einer standesamtlichen Trauung auf Schloss Borbeck in Essen. Funke arbeitete rund 15 Jahre für den Burda-Verlag, war ab 2009 Büroleiter der Bunte und leitete von 2019 bis Anfang 2024 das Berliner Hauptstadtbüro des Münchner Medienhauses. Seit Oktober 2025 verantwortet er den Bereich Public & Corporate Affairs beim Modeunternehmen Peek & Cloppenburg in Düsseldorf.

Sohn Georg: Das haben Spahn und Funke bekannt gegeben

Am 16. Juli 2026 machten die beiden ihre Elternschaft öffentlich, zuerst gegenüber der Bild. Ihr Sohn heißt Georg und wurde von einer Leihmutter in den USA geboren. Spahn sagte dazu:

„Mein Mann ist Vater geworden, und ich bin es mit ihm geworden. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl ist kaum in Worte zu fassen.“

In einer gemeinsamen Mitteilung hieß es, man sei „überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann“. Funke sagte, ihm sei bewusst, dass eine Leihmutterschaft oft mit Unsicherheit und Vorurteilen verbunden sei. Laut Bild ist Funke der genetische Vater des Kindes. Eine solche genetische Verbindung kann für die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung relevant sein. Mehr zur Bekanntgabe gibt es beim Tagesspiegel.

Warum die Elternschaft politisch diskutiert wird

Nach der Bekanntgabe kritisierten mehrere Politiker Spahn. Der Hintergrund: Die CDU hatte auf ihrem Bundesparteitag im Februar beschlossen, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten, ausdrücklich auch bei altruistischen Modellen, also ohne Bezahlung. Eine Sprecherin der Frauen Union erklärte, es gebe „keinen Anlass“, die geltende Rechtslage zu ändern.

Dazu kommen Spahns frühere Aussagen. In einem Gastbeitrag für das Magazin GQ schrieb er 2015, er könne sich „als schwuler Mann und Christ“ persönlich „mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs nur sehr schwer anfreunden“. Als Gesundheitsminister wies sein Haus 2020 eine FDP-Forderung nach einer teilweisen Legalisierung zurück.

Die Kritik kam auch aus den eigenen Reihen:

  • Daniel Peters, CDU-Landeschef in Mecklenburg-Vorpommern, forderte den Rücktritt: „Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten.“
  • Marion Rosin, Landesvorsitzende der Frauen Union Thüringen, verlangte ebenfalls seinen Rückzug: „Wer dieses Verbot durch eine Auslandslösung umgeht, setzt sich über den Geist des deutschen Gesetzes hinweg.“
  • Hubert Hüppe, Vorsitzender der Senioren-Union, zeigte sich gegenüber Focus persönlich schockiert.
  • Sean Zielinski, Vorsitzender der Jugendorganisation des christdemokratischen Arbeitnehmerflügels, sagte: „Es geht um Glaubwürdigkeit.“
  • Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, forderte eine Erklärung: „Wer Regeln politisch propagiert, sollte nachvollziehbar erklären, warum sie für ihn selbst offenbar nicht gelten sollen.“

Auch die Publizistin Alice Schwarzer meldete sich zu Wort: Leihmutterschaft sei in Deutschland zu Recht verboten, denn „Menschen sind keine Ware“. Einen Überblick über die wachsende Kritik liefert ZDFheute.

Leihmutterschaft in Deutschland: verboten, aber nicht für die Wunscheltern

Ein Punkt geht in der Aufregung gern unter: Spahn hat sich nicht strafbar gemacht. Die Rechtslage ist differenzierter, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

FrageAntwort
Ist Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt?Nein. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 verbietet sie, ebenso wie die Eizellspende.
Wer macht sich strafbar?Ärzte, die daran mitwirken, sowie die Vermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz.
Machen sich die Wunscheltern strafbar?Nein. Für sie selbst sieht das Gesetz keine Strafe vor.
Ist eine Leihmutterschaft im Ausland strafbar?Nein. Die Anerkennung in Deutschland ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft.
Wer gilt rechtlich als Mutter?Nach deutschem Recht die Frau, die das Kind geboren hat, also die Leihmutter.
Sind Leihmutterschaftsverträge gültig?Nein, sie gelten als sittenwidrig und damit als unwirksam.

Für die Anerkennung der Elternschaft ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend: Ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zusprechen, können in Deutschland anerkannt werden, jedenfalls dann, wenn ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter dagegen nicht. Ob diese Voraussetzungen im Fall von Spahn und Funke vollständig vorliegen, geht aus den öffentlich verfügbaren Quellen nicht hervor. Die juristischen Feinheiten dieser Grauzone ordnet LTO ein, eine ausführliche Darstellung der Rechtslage findet sich beim LSVD.

Rechtslage und politische Kritik: der Stand

Für Wunscheltern sieht das deutsche Recht bei einer Leihmutterschaft keine Strafe vor, für die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen gelten jedoch Voraussetzungen. Politisch sehen die zitierten Kritiker einen Widerspruch zur CDU-Linie, die am Verbot auch bei altruistischen Modellen festhält. Eine Reform des Verbots ist derzeit nicht geplant.

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