Seit dem 1. Juli 2026 ist Schluss mit der 150-Euro-Zollfreigrenze: Für Pakete von Temu, Shein oder AliExpress fällt jetzt schon bei günstiger Ware Zoll an – pauschal 3 Euro pro Warenart. Die gute Nachricht: Bei den großen Plattformen ist der Betrag meist schon im Warenkorb eingerechnet, eine Nachforderung an der Haustür bleibt aus. Die schlechte: Bei gemischten Bestellungen summiert sich die Pauschale schnell, und Paketdienste kassieren mitunter noch obendrauf. Wir rechnen vor, welche Zollgebühren jetzt anfallen und was Ihre Bestellung wirklich kostet.

Das hat sich zum 1. Juli 2026 geändert

Bis Ende Juni 2026 waren Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Warenwert von 150 Euro vom Zoll befreit. Genau diese Regel hat den Direktversand über Plattformen wie Temu und Shein jahrelang so günstig gemacht. Zum 1. Juli 2026 ist diese Freigrenze weggefallen – für alle gewerblichen Bestellungen aus Drittländern, unabhängig vom Wert.

An ihre Stelle tritt eine Übergangslösung: eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Zollposition. Diese Regelung gilt laut EU-Kommission befristet bis zum 1. Juli 2028; danach soll der EU-Zoll-Datenhub starten und die regulären, warenabhängigen Zollsätze sollen greifen. Der Hintergrund ist gewaltig: 2024 kamen nach Angaben des Europäischen Parlaments rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen unter 150 Euro in die EU – etwa 12 Millionen Pakete pro Tag, 91 Prozent davon aus China.

Warum aus 3 Euro schnell 15 werden

Der entscheidende Denkfehler steckt im Wort „pro Zollposition“. Die 3 Euro fallen nicht pro Paket an, sondern pro Warenart – genauer: pro unterschiedlicher Position im Zolltarif. Mehrere gleiche Artikel zählen als eine Position. Fünf identische T-Shirts kosten also einmal 3 Euro. Ein bunt gemischter Warenkorb dagegen wird teuer.

Ein Beispiel: Sie bestellen ein Kleid, eine Handyhülle, eine Halskette, einen Lippenstift und ein Spielzeug. Das sind fünf verschiedene Warenarten – macht 5 × 3 = 15 Euro Zoll, nur für die Pauschale. Wer viele Kleinteile in einem Warenkorb bündelt, zahlt am Ende deutlich mehr als die vermeintlichen „3 Euro“ der Schlagzeilen.

Die Einfuhrumsatzsteuer gibt es schon länger

Neben dem Zoll wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig – 19 Prozent, bei bestimmten Waren ermäßigt 7 Prozent. Das ist keine neue Erfindung von 2026: Die frühere 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrsteuer ist bereits seit dem 1. Juli 2021 gestrichen. Fällig ist die Steuer damit rechtlich ab dem ersten Euro. Neu ist nur, dass jetzt zusätzlich der Zoll dazukommt.

Wichtig für die Rechnung: Fällt Zoll an, gehört er mit zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Bei einer 60-Euro-Ware mit 3 Euro Zoll werden die 19 Prozent also nicht auf 60, sondern auf 63 Euro berechnet – ergibt rund 11,97 Euro Steuer. Ähnlich genau lohnt sich der Blick aufs Kleingedruckte übrigens beim Tanken jenseits der Grenze, wo am Ende ebenfalls die Nebenkosten entscheiden.

Zahlen Sie das bei Temu wirklich extra?

Hier kommt die Entwarnung – mit einem Sternchen. Große Plattformen wie Temu und Shein ziehen Steuern und Gebühren in der Regel direkt im Bestellprozess ein. Sie sehen den Endpreis im Warenkorb, das Paket kommt ohne Verzögerung, und der Paketbote klingelt nicht mit einer Nachforderung. Möglich machen das die IOSS-Regelung, über die die Plattform die Umsatzsteuer schon beim Checkout abführt, und das DDP-Verfahren („Delivered Duty Paid“), bei dem der Händler den Zoll gleich mit übernimmt.

Das Sternchen: Die IOSS-Vereinfachung gilt nur für Sendungen bis 150 Euro Warenwert, und sie befreit nicht automatisch vom neuen 3-Euro-Zoll. Rechnet eine Plattform die Kosten nicht vollständig ein, oder bestellen Sie bei einem kleineren Händler ohne saubere Zollabwicklung, wird es an der Haustür teuer. Dann verlangt der Paketdienst die Abgaben plus eine eigene Auslagepauschale – bei Deutscher Post und DHL Paket derzeit 7,50 Euro pro Sendung, bei Express- und Kurierdiensten wie UPS oder DHL Express prozentual und meist deutlich höher.

KostenpunktHöhe (Stand August 2026)Wer zahlt?
Zoll (Übergangspauschale)3 € pro Warenart, bis 1. Juli 2028meist Plattform (im Preis)
Einfuhrumsatzsteuer19 % (ermäßigt 7 %), ab dem 1. Euromeist Plattform (IOSS)
Auslagepauschale Post/DHL7,50 € pro SendungEmpfänger, falls Abgaben offen
Gebühr Express/Kurier (z. B. UPS)prozentual, mind. rund 15 €Empfänger, falls Abgaben offen

Zur Einordnung eine grobe Beispielrechnung für eine 60-Euro-Bestellung mit einer einzigen Warenart, sauber über die Plattform abgewickelt: 3 Euro Zoll plus rund 11,97 Euro Einfuhrsteuer – zusammen knapp 15 Euro Abgaben. Anders als im Titel entstehen diese 15 Euro hier aus Zoll und Steuer, nicht aus fünf verschiedenen Warenarten; im Warenkorb sind sie meist schon enthalten. Läuft die Verzollung dagegen über den Paketdienst, kommen 7,50 Euro Auslagepauschale hinzu, und aus dem 60-Euro-Schnäppchen werden schnell über 82 Euro. Die konkrete Höhe hängt immer von der Ware ab; die Werte hier sind Richtwerte, keine Garantie.

Was ab November 2026 noch kommen soll

Oft ist von einer „2-Euro-Gebühr pro Paket“ die Rede. Diese Zahl stammt aus einem früheren Entwurf und ist mit dem 3-Euro-Zoll nicht identisch. Parlament und Mitgliedstaaten haben sich zusätzlich grundsätzlich auf eine separate Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen verständigt, die frühestens ab dem 1. November 2026 greifen soll – sobald die nötige IT steht. Höhe und genaues Startdatum sind Stand August 2026 noch offen; zahlungspflichtig soll dieselbe geschäftliche Einheit sein, die auch den Zoll schuldet, bei Plattformverkäufen also der Verkäufer, nicht direkt der Verbraucher.

So vermeiden Sie böse Überraschungen

  • Warenkorb nach Warenart bündeln: Fünf gleiche Teile kosten einmal 3 Euro, fünf verschiedene fünfmal. Wer clever zusammenstellt, spart die Pauschale.
  • Auf den Endpreis achten: Steht im Checkout „inkl. Einfuhrabgaben“ oder „inkl. Steuern“, sind die Kosten meist erledigt. Fehlt der Hinweis, drohen Nachforderungen.
  • Kleinsendungen prüfen: Der Reiz vieler Mini-Bestellungen sinkt, weil jede eigene Abgaben und Gebühren auslösen kann.
  • Beleg aufheben: Wird die Steuer doppelt verlangt – einmal beim Kauf, einmal bei der Einfuhr –, holen Sie das Geld über die Plattform zurück, nicht über den Zoll.

Unterm Strich ist Temu nicht über Nacht unbezahlbar geworden. Aber die Zeit der garantierten Zollfreiheit ist vorbei. Wer weiß, wann welche Abgabe anfällt, vergleicht den echten Endpreis – und merkt schneller, ob das Schnäppchen wirklich eines ist. Wie bei jeder Preisfrage lohnt der zweite Blick, ganz gleich ob beim neuen Fitness-Gadget oder bei den laufenden Kosten einer Klimaanlage.

Quellen: Deutscher Zoll (Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze), EU-Kommission (Zollreform), Verbraucherzentrale. Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.